Beim Kauf bitte nicht übersehen: die Steuern!

Bei einem Immobilienkauf können mehr als 10% Nebenkosten auf den Käufer zukommen, und die einzige variable Größe dabei ist die Maklercourtage. Sowohl die Kosten für den Notar als auch die Steuern sind festgelegt und können fest eingeplant werden. Die Grunderwerbssteuern betragen zurzeit generell 3,5%, können allerdings seit 01. September 2006 von den Bundesländern selbst festgelegt. So entstehen in Abhängigkeit von dem Bundesland, in dem ein Grundstück erworben wird, Steuern von bis zu 5%. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Bemessungsgrundlage. Während es bei einem noch unbebauten Baugrundstück sein kann, dass tatsächlich nur das Grundstück besteuert wird, kann bei einem Projektvertrag mit einem Bauträger auch die Gesamtsumme besteuert werden. Das heißt, dass sowohl der Kauf des Grundstücks als auch der Bau des Hauses besteuert werden, sodass der für die Grunderwerbssteuer zu veranschlagende Betrag wesentlich höher ausfallen kann als bei einer reinen Besteuerung des Grundstücks.

Bei der Durchsetzung der Forderung sind die Finanzämter sehr rigide, da es sich um eine sogenannte Verkehrssteuer handelt. Eine Stundung der Zahlung ist dabei grundsätzlich nicht vorgesehen. Zwar können die Finanzämter durchaus ein längeres Zahlungsziel für die Zahlung einräumen, allerdings machen die Behörden von dieser Möglichkeit so gut wie keinen Gebrauch. Somit ist die Steuer mit Erwerb eines Grundstückes und Abschluss des Notarvertrages fällig. Ohne Zahlung der Steuer wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt, und ohne diese kann keine Eintragung im Grundbuch erfolgen. Somit hat man zwar ein Grundstück gekauft, den Notarvertrag abgeschlossen und bezahlt, aber ohne Zahlung der Steuer wird man nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Der Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie muss notariell beglaubigt werden, und dies ist der nächste Kostenfaktor, der bei einer Finanzierung berücksichtigt werden sollte. Die Notargebühren betragen 1,5% des Kaufpreises bzw. der Bemessungsgrundlage. Zusammen mit der Grunderwerbssteuer sind somit zwischen 5% und 6,5% an Nebenkosten für die Finanzierung zu berücksichtigen. Wurde die Immobilie durch einen Makler vermittelt, so fällt auch noch dessen Courtage an, die in den meisten Fällen allein vom Käufer zu tragen ist. Auch hier gibt es regionale Unterschiede. In Ballungsräumen mit vielen Transaktionen liegen diese im Schnitt bei 3,5% netto zuzüglich der Umsatzsteuer. In eher strukturschwachen Regionen kann die Courtage aber auch schon einmal bei netto 5% liegen, sodass sich ein Bruttobetrag von 5,95% ergibt. Zusammen mit der möglichen Höhe der Grunderwerbssteuer von 5% und den Notargebühren ergeben sich somit Gesamtnebenkosten von 12,45%.

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